Home
News
Aktuelles
Historie
Presse
Geschichtsverein RAK
Fotos
Impressum


Lausitzer Rundschau (Sachsenseite) - 04.02.2011

Bautzener Kreisrätin wehrt sich erfolgreich gegen Stasi-Vorwurf

Dresden/Bautzen Der Beschluss des Kreistags des Landkreises Bautzen vom Juni 2010, mit dem der Kreisrätin Annemarie Rentsch (Bündnis 90/Die Grünen) die Niederlegung ihres Mandats wegen angenommener Stasi-Belastung empfohlen wurde, ist rechtswidrig. Dies geht aus einem heute den Beteiligten übermittelten Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Susanne Dahlke-Piel hervor (Az. 7 K 1584/10).

Der Kreistag hatte in nichtöffentlicher Sitzung auf Vorschlag einer von ihm gebildeten Bewertungskommission beschlossen, einer Kreisrätin die Niederlegung ihres Mandats wegen angenommener MfS-Belastung zu empfehlen. Gegen diesen Beschluss setzte sich die Betroffene mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr (die RUNDSCHAU berichtete). In der am 25. Januar 2011 durchgeführten mündlichen Verhandlung machte sie insbesondere eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, ihres passiven Wahlrechts und ihrer Menschenwürde geltend. Dagegen sah die rechtliche Vertretung des Kreistages bereits keine Rechtsverletzung der Klägerin, denn diese könne trotz der gegenteiligen Empfehlung ihr Mandat weiter ausüben. Persönlichkeitsrechte seien nicht berührt, da das Verfahren nicht öffentlich geführt worden sei.

Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Der Beschluss habe darauf abgezielt, die Klägerin zu einer Mandatsaufgabe zu bewegen und dazu psychischen Druck aufzubauen. Dies stelle durchaus einen Eingriff in das Mandat der Betroffenen dar. pm/mb

Medieninformation des Verwaltungsgerichts Dresden vom 3. Februar 2011 - Kreisrätin wehrt sich erfolgreich gegen Empfehlung zur Mandatsniederlegung - zur Information

Kreisrätin wehrt sich erfolgreich gegen Empfehlung zur Mandatsniederlegung

Der Beschluss des Kreistags des Landkreises Bautzen vom Juni 2010, mit dem einer Kreisrätin die Niederlegung ihres Mandats wegen angenommener MfS-Belastung empfohlen wurde, ist rechtswidrig. Dies geht aus einem heute den Beteiligten übermittelten Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Susanne Dahlke-Piel hervor (Az. 7 K 1584/10).

Der Kreistag hatte in nichtöffentlicher Sitzung auf Vorschlag einer von ihm gebildeten Bewertungskommission beschlossen, einer Kreisrätin die Niederlegung ihres Mandats wegen angenommener MfS-Belastung zu empfehlen. Gegen diesen Beschluss setzte sich die Betroffene mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr. In der am 25. Januar 2011 durchgeführten mündlichen Verhandlung machte sie insbesondere eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, ihres passiven Wahlrechts und ihrer Menschenwürde geltend. Dagegen sah die rechtliche Vertretung des Kreistages bereits keine Rechtsverletzung der Klägerin, denn diese könne trotz der gegenteiligen Empfehlung ihr Mandat weiter ausüben. Persönlichkeitsrechte seien nicht berührt, da das Verfahren nicht öffentlich geführt worden sei.
Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Der Beschluss habe darauf abgezielt, die Klägerin zu einer Mandatsaufgabe zu bewegen und dazu psychischen Druck aufzubauen. Dies stelle durchaus einen Eingriff in das Mandat der Betroffenen dar. Für eine solche Maßnahme bedürfe es jedoch einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die sich der Kreistag als Verwaltungsorgan nicht selbst schaffen könne. Eine gesetzliche Grundlage für eine »Stasiüberprüfung« gebe es in Sachsen zwar für kommunale Wahlbeamte wie Bürgermeister und Landräte, nicht jedoch für Gemeinde- und Kreisräte. Auch das »Stasiunterlagengesetz« komme als gesetzliche Grundlage nicht in Betracht, da dieses vielmehr eine - anderweitig geregelte - Überprüfungsbefugnis ausdrücklich voraussetze.
Weiter rügten die Richter, dass bei der Beschlussfassung formale Vorschriften der Landkreisordnung verletzt worden seien. So seien die Kreisräte für diesen Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß geladen worden und hätten letztlich über eine Vorlage abgestimmt, deren tatsächliche Grundlagen sie nicht selbst kannten.
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen gestellt werden.

Robert Bendner
Pressesprecher

VERWALTUNGSGERICHT DRESDEN
Pressesprecher
Hans-Oster-Straße 4 | 01099 Dresden
Tel.: +49 (0)351 446 5496 | Fax:+49 (0)351 446 5450
presse@vgdd.justiz.sachsen.de | www.justiz.sachsen.de/vgdd
Kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Dokumente.

 

„Ich habe nicht für die Stasi gearbeitet“

Zurzeit versuchen einige Kommunal-politiker und Medien den Eindruck zu erwecken, ich wäre ein IM der Stasi gewesen. Dazu erkläre ich:

Ich habe niemals wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet. Weder habe ich einen einzigen Bericht für die Stasi geliefert, noch habe ich eine Unterschrift auf einer Verpflichtungserklärung geleistet. [...]

Artikel lesen ...

Gegendarstellung

Zu der Berichterstattung unter den Überschriften "Spitzelvorwürfe gegen Kreisräte", "Akten belegen Stasi-Verdacht" und "Aktenfälschung ist unwahrscheinlich" in der SZ am 19. und 20.01.2011 gebe ich folgende Gegendarstellung ab:

Stasi-Vorwurf ist unbegründet

Es ist unzutreffend, wenn die SZ in der Überschrift die Behauptung aufstellt, die Akte  belege den Stasi-Verdacht. Zutreffend ist, dass ein Verdacht durch die Existenz und Zusammensetzung der Akte entsteht; ihr Inhalt bestätigt den Verdacht nicht.

Artikel lesen ...

    |  Copyright by Annemarie Rentsch, 2012  |  Powered by exensyon Media SolutionsEMail an kontakt@annemarie-rentsch.deZum Seitenanfang