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„Ich habe nicht für die Stasi gearbeitet“

Zurzeit versuchen einige Kommunalpolitiker und Medien den Eindruck zu erwecken, ich wäre ein IM der Stasi gewesen. Dazu erkläre ich:

Ich habe niemals wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet. Weder habe ich einen einzigen Bericht für die Stasi geliefert, noch habe ich eine Unterschrift auf einer Verpflichtungserklärung geleistet.

Wie ich inzwischen weiß, gibt es ein Gutachten des Landeskriminalamtes (s. nachstehend), dass zwischen meiner Schrift und der Unterschrift auf dieser Erklärung keine gemeinsamen Merkmale, keine Übereinstimmungen feststellt. Personen, die die damalige Situation in Königswartha kennen, bestätigen mir, dass der damalige Abschnittsbevollmächtigte (ABV) oder sein Führungsoffizier offensichtlich mit meinem Namen Missbrauch getrieben haben.

Leider hat die Prüfungskommission des Kreistages, wie ich inzwischen weiß, das Protokoll dieses Vorgangs nicht interessiert bzw. wurde es, aus mir unerklärlichen Gründen, nicht zur Entscheidungsfindung hinzugezogen.

Ich bin 1992 bis 1994 als Angestellte der Gemeinde Königswartha überprüft worden. 1994 wurde vom damaligen Bewertungsausschuss der Gemeinde Königswartha durch einstimmigen Beschluss festgestellt, dass nach tiefgründiger Prüfung der Unterlagen, des Berichts der Stasi-Unterlagenbehörde und diverser Gespräche mit dieser, keine Belastung zu erkennen sei.

Dies wurde mir mit Schreiben vom 15.2.1994, unterzeichnet vom Bürgermeister, bescheinigt. Das Schreiben wurde mir persönlich ausgehändigt. Damals lagen dieselben Akten vor wie heute; es gibt eine „Täter“-Akte über mich, über die jetzt öffentlich diskutiert wird, und eine Opfer-Akte, für die sich keiner interessiert, die Bewertungskommission nicht, auch die Presse nicht. Damals hat der Ausschuss festgestellt, gegen mich läge nichts Ernstzunehmendes vor und ich habe das schriftlich vom Bürgermeister bescheinigt bekommen.

Ich hatte damals selbst Einsicht in die Akten, ich hatte diese Einsicht heute wieder. Am Inhalt der Akten hat sich nichts geändert. Damals waren es die Menschen, die mich aus meiner Arbeit in der Gemeinde kannten, die meine Stellungnahme und den Inhalt der Akte würdigen konnten. Heute, 16 Jahre später, sind es andere, die zeitlich und räumlich viel weiter weg sind. Aber die haben sich mit der damaligen Prüfung, von der sie wissen, und mit deren Begründung gar nicht befasst.

Ich bin bereit, mit jedem Mitglied der Bewertungskommission, mit jedem Mitglied des Kreistages über Inhalte und Schlussfolgerungen zu sprechen. Dazu war ich auch vor dem Beschluss des Kreistages bereit. Die Bewertungskommission hat mich zwar gehört, aber nur zum Inhalt der Akte, nicht dazu, dass sie das Gegenteil beschließen wollte von dem, was mir die Gemeinde Königswartha 1994 bescheinigt hat.

Zum Inhalt der Akten:

Es gibt in der Akte keinen einzigen Bericht, den ich verfasst hätte.

Alle Berichte sind handschriftlich verfasst und stammen erkennbar nicht von meiner Hand. Keiner dieser Berichte trägt meine Unterschrift. Sie sind unterzeichnet mit „gez. Bormann“, was für sich schon darauf hindeutet, dass jemand anderes sie angeblich für einen Bormann niedergeschrieben hat. Mir war nicht bekannt, dass jemand eine Akte über mich führt unter dem Decknamen „Bormann“.

Nach Aussage erfahrener Kenner der StUB, unter anderem einem vormals leitenden Mitarbeiter, ist diese Akte, die Art der Berichte von fremder Hand und die Formulierung der Verpflichtungserklärung sehr ungewöhnlich. Die Behörde sah mich, wie ich mich selbst, eher als Opfer, denn als Täter. Dies war auch der wesentliche Grund, dass mir bereits 1992/93 eben diese Behörde alle in der Akte verschlüsselten Namen unentgeltlich entschlüsselte. Diese Vorgehensweise wird nur gegenüber Opfern so gehandhabt.

Ich gehe davon aus, dass ich und andere Bürger von Königswartha von einer oder mehreren Personen „abgeschöpft“ wurden und dass man mich zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit der Angaben ohne mein Wissen zu einem IM „befördert“ hat. Mir sind diese Vorgänge erst durch die Akteneinsicht bekannt geworden.

Ich habe also keine Erklärung (außer der genannten Vermutung) dafür, warum ich als IM registriert wurde. Ich habe dem MfS nicht über die Christliche Friedenskonferenz (CFK) berichtet, wohl aber unter Kollegen darüber gesprochen. Diese Gespräche unterlagen keiner Geheimhaltung, ganz im Gegenteil. Der Gedanke der CFK sollte unter die Menschen.

Um es noch einmal zu unterstreichen:

Ich habe mich nicht gegenüber der Stasi verpflichtet und weder Informationen noch Berichte an die Stasi geliefert, ich habe auch keine Präsente oder Geldzuwendungen erhalten.

Annemarie Rentsch                                             Königswartha, den 19. 1. 2011

Gegendarstellung

Zu der Berichterstattung unter den Überschriften "Spitzelvorwürfe gegen Kreisräte", "Akten belegen Stasi-Verdacht" und "Aktenfälschung ist unwahrscheinlich" in der SZ am 19. und 20.01.2011 gebe ich folgende Gegendarstellung ab:

Stasi-Vorwurf ist unbegründet

Es ist unzutreffend, wenn die SZ in der Überschrift die Behauptung aufstellt, die Akte  belege den Stasi-Verdacht. Zutreffend ist, dass ein Verdacht durch die Existenz und Zusammensetzung der Akte entsteht; ihr Inhalt bestätigt den Verdacht nicht.

Unzutreffend ist die Behauptung, ich hätte eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet und Berichte an die Stasi geschrieben. Zutreffend ist, dass ich das nicht getan habe.

Unzutreffend ist, dass ich mich zu mehreren konspirativen Treffen begeben hätte. Zutreffend ist, wie die Stasi-Unterlagenbehörde bereits 1992/93 selbst ermittelt hat, dass Kontakte zwischen einem Stasi-Offizier und dem damaligen ABV in dessen Büro stattfanden. An solchen konspirativen Treffen habe ich nie teilgenommen.

Die in der Akte vorhandene „Bereitschaftserklärung“ enthält, entgegen der Darstellung der SZ, kein Wort über die DDR oder das MfS, also auch keine Bekenntnisse gegenüber dem MfS. Sie ist in fehlerhaftem Deutsch mit Maschine geschrieben und erklärt die Bereitschaft zu Gesprächen, nicht zu Berichten, auch nicht an die Stasi. Die SZ druckte diese Erklärung neben dem Artikel ab, so dass der Widerspruch für jeden erkennbar wird, der selbst nachliest.

Unzutreffend ist, dass diese Erklärung von mir stammt. Ein Gutachten des Landeskriminalamts für den Kreistag belegt, dass die Unterschrift in keinem Merkmal mit meiner Schrift übereinstimmt. Die Akte enthält keine weitere Unterlage, die auch nur den Anschein erweckt, von mir verfasst oder unterschrieben zu sein.

Unzutreffend ist, dass ich eine Quittung mit „Bormann“ unterzeichnet hätte. Ich habe weder Geld noch Geschenke von der Stasi erhalten und auch nichts dergleichen quittiert.

Unzutreffend ist, dass die Stasiunterlagen–Behörde nur die Fälschung einer ganzen Akte als ungewöhnlich bewertet. Zutreffend ist, dass sie auch konkret die Verpflichtungserklärung und die handschriftlichen Berichte, die ich erkennbar nicht geschrieben habe, als ungewöhnlich bezeichnet. Bereits bei meiner ersten Überprüfung 1992-94 hat sie bestätigt, dass Verpflichtungserklärungen regelmäßig handschriftlich, aber mit einem anderen, standardisierten Text verfasst wurden. Berichte wurden von dem, der berichtete, geschrieben und unterschrieben; Berichte eines Führungsoffiziers über ein Treffen wurden i.d.R. mit Maschine geschrieben und von ihm selbst unterzeichnet. Dem entsprechen die Berichte in der Akte nicht.

Der Bewertungsausschuss der Gemeinde Königswartha kam 1994 einstimmig zu dem Ergebnis, dass aus der vorliegenden Akte keine Belastung zu erkennen sei.
Der Bewertungsausschuss des Landkreises hat dies nicht einmal beachtet.



Königswartha, den 29.01.2011             Annemarie Rentsch

Auszug aus dem Gutachten des Landeskriminalamtes (erstellt im Auftrag des Landrates mit Zustimmung meiner Person)

 

„Die in der detaillierten Gegenüberstellung herausgearbeiteten Merkmale und Merkmalskomplexe zwischen der umstrittenen Unterschrift und den Vergleichsunterschriften erbrachten für die Urheberidentifizierung erhebliche Merkmalsdiskrepanzen. Es konnten im vorliegenden Fall keine Merkmale festgestellt werden, die eine gemeinsame Schrifturheberschaft begründen. ... Bei der umstrittenen Unterschrift kann es sich um eine Freihandfälschung ohne Nachahmungsabsicht oder eine Fantasieunterschrift handeln, welche ohne technische Hilfsmittel erzeugt wurde. Eine Urheberidentifizierung ist in beiden Fällen nicht möglich, da vom Schreibhabitus des Schreibers abgewichen wird. ... Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit besteht zwischen der umstrittenen Unterschrift und den hier vorliegenden Vergleichsschreibleistungen keine Urheberidentität."

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